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   FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20   

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https://dejure.org/2023,43497
FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20 (https://dejure.org/2023,43497)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2023 - 5 K 1499/20 (https://dejure.org/2023,43497)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2023 - 5 K 1499/20 (https://dejure.org/2023,43497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Ausschluss landeseigener oder kommunaler fortwirtschaftlicher Betriebe von der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für fortwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 45/92

    Begriffsdefinition "landwirtschaftlicher Betrieb" (§ 3 Nr. 7 KraftStG 1979)

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Solange Anhaltspunkte für eine spezifisch kraftfahrzeugsteuerrechtliche Auslegung fehlen, können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des bewertungsrechtlichen Begriffs eines Betriebes der Land- oder Forstwirtschaft herangezogen werden, wobei die bewertungsrechtliche Behandlung freilich keine Bindungswirkung äußert (hierzu BFH-Urteil vom 19.09.1984 II R 139/82, BFHE 142, 181, 183, BStBl II 1985, 108)BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 45/92, BFHE 169, 478, BStBl II 1993, 200).

    Ein solcher Betrieb setzt weder eine Mindestgröße noch ein Betreiben mit Gewinnabsicht voraus, weshalb auch Liebhabereibetriebe bewertungsrechtlich als landwirtschaftliche Betriebe in Betracht kommen; der Betrieb braucht auch keinen Mindestrohertrag abzuwerfen (BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 45/92, BStBl II 1993, 200).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, insbesondere der nicht bestrittenen Darstellungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung ist der Senat überzeugt, dass die mit dem Fahrzeug durchgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit der planmäßigen, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichteten nachhaltigen Nutzung der kommunalen bzw. landeseigenen Wälder erfolgten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 45/92, BStBl II 1993, 200; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2020 2 K 705/20, zitiert nach juris).

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2020 - 2 K 705/20

    Steuerbefreiung einer Zugmaschine gemäß § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG: Abgrenzung

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Aus dem systematischen Zusammenhang zwischen § 3 Nr. 7 Buchst. a, Buchst. b und Buchst. c KraftStG folgt, dass mit der Vorschrift des § 3 Nr. 7 KraftStG vorwiegend die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft und damit die Begünstigung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion bezweckt werden sollte (so Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2020 2 K 705/20, juris).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, insbesondere der nicht bestrittenen Darstellungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung ist der Senat überzeugt, dass die mit dem Fahrzeug durchgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit der planmäßigen, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichteten nachhaltigen Nutzung der kommunalen bzw. landeseigenen Wälder erfolgten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 45/92, BStBl II 1993, 200; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2020 2 K 705/20, zitiert nach juris).

  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 KraftStG ist eine Wirtschaftseinheit, in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefasst sind und, aufeinander abgestimmt, planmäßig eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen (BFH-Urteil vom 06.03.2013 II R 55/11, BStBl II 2013, 518, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 79/99

    Kfz-Steuer: Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Der Nachweis, dass das Fahrzeug in dem betreffenden Zeitraum ausschließlich den in § 3 Nr. 7 KraftStG genannten Zwecken gedient hat, obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 01.03.2001 VII R 79/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 194, 473, BStBl II 2001, 424).
  • BFH, 25.09.2014 - III R 56/13

    Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Die vorliegende Verpflichtungsklage betreffend die Änderung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids vom 06.02.2020 ist dahingehend auszulegen, dass sie nicht über den zulässigen Streitgegenstand hinausgeht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.09.2014 III R 56/13, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2015, 206).
  • BFH, 04.03.1987 - II R 8/86

    Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Naherholungsgebiet - Gärtnerische

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Erforderlich ist aber eine tatsächliche nachhaltige Nutzung von Grundstücksflächen und deren Zweckbestimmung durch den Eigentümer (BFH-Urteil vom 04.03.1987 II R 8/86, BStBl II 1987, 370).
  • BFH, 19.09.1984 - II R 139/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Tanks zur Beförderung von Schlempe -

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Solange Anhaltspunkte für eine spezifisch kraftfahrzeugsteuerrechtliche Auslegung fehlen, können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des bewertungsrechtlichen Begriffs eines Betriebes der Land- oder Forstwirtschaft herangezogen werden, wobei die bewertungsrechtliche Behandlung freilich keine Bindungswirkung äußert (hierzu BFH-Urteil vom 19.09.1984 II R 139/82, BFHE 142, 181, 183, BStBl II 1985, 108)BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 45/92, BFHE 169, 478, BStBl II 1993, 200).
  • BFH, 05.11.2008 - II B 96/08

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Das Fahrzeug, für das die Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird, muss im steuerrechtlich maßgeblichen Zeitraum ausschließlich den in § 3 Nr. 7 Satz 1 KraftStG genannten Zwecken gedient haben, wobei es unschädlich ist, wenn das Fahrzeug mehreren der genannten Zwecke dient (BFH-Beschluss vom 5.11.2008 II B 96/08, BFH/NV 2009, 420).
  • FG Münster, 23.09.2021 - 10 K 3692/19

    Anspruch eines Schaustellerbetriebes auf Befreiung eines gehaltenen

    Auszug aus FG Hessen, 31.10.2023 - 5 K 1499/20
    Insoweit folgt der Senat der Ansicht des FG Münster im Urteil vom 23.09.2021 10 K 3692/19 Kfz (Umsatzsteuer- und Verkehrssteuerrundschau - UVR - 2022, 73), wonach diejenigen Grundsätze, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) für den Streitgegenstand bei finanzgerichtlichen Klageverfahren über Kindergeld gelten, auf die Dauerverwaltungsakte im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer zu übertragen sind.
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